Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte
Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Komminsion vom 17. Dezember 2008 zur Durchführung der
Richtlinie 2005/32/EG: Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand
Durch vorstehende Richtlinie werden Maximalwerte des Stromverbrauches im Stand-By- und Aus-Zustand festgelegt. Die Richtlinie trat am 5. Januar 2009 in Kraft, mit einer zweistufigen Übergangszeit von jeweils einen Jahr.
Verbindlich sind damit folgende Verbrauchswerte:
Zum 05.01.2010: max. 1 W / 1 W / 2 W *1)
Zum 05.01.2011: max. 0,5 W / 0,5 W / 1 W *1)
Nicht betroffen von dieser Richtlinie sind, bezogen auf von uns angebotene Produkte, nach Artikel 2 "als eine Funktionseinheit auf dem Markt angeboten werden und für Endnutzer bestimmt sind" sowie nach Anhang I /2 nicht "Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmte informationstechnische Geräte".
Durch den Geschäftszweck der aeroaccess definiert, sind wir ausschließlich im B2B-Bereich tätig. Anhand der Einstufung zu WEEE sind die von uns vertriebenen Systeme ebenfalls als reine B2B-Produkte klassifiziert.
Somit ist diese Richtlinie für die von uns angebotenen Artikel nicht zwingend anzuwenden.
Dies bedeutet keinesfalls, daß wir den Hintergrund dieser Richtlinie nicht gutheissen. Ganz im Gegenteil, wir sind jederzeit bemüht, allein aus Kostengründen, auch den Stromverbrauch der von uns erarbeiteten Lösungen zu minimieren. Da aber kein rechtlich begründeter Handlungsbedarf gegeben ist, können entsprechende Anpassungen seitens der Hersteller nur gewünscht und nicht verbindlich gefordert werden.
Dies gilt es festzustellen. Wir werden die Entwicklung in diesem Bereich aber fortlaufend verfolgen.
*1) Den Geltungsbereich der einzelnen Werte können Sie in der Verordnung nachlesen. Diese ist öffentlich verfügbar über den Download-Link http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:339:0045:0052:DE:PDF. 